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Wärmewende 4.0

Wärmenetzplanung für eine umweltfreundliche Zukunft

AGFW-Gutachten

AGFW-Gutachten

EGFW-Gutachten – Energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte nach AGFW FW 309.

Die Wärmewende 4.0 GmbH verfügt über einen zertifizierten Gutachter für die energetische Bewertung von Fernwärme- und Fernkältenetzen nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309.

Die Gutachten umfassen die Zertifizierung des Primärenergiefaktors, des KWK-Anteils sowie der CO₂-Emissionen nach der Stromgutschriften- oder der Carnot-Methode und die Bescheinigung des Erfüllungsgrades der Fernwärmeversorgung gemäß GEG 2020.

Notwendigkeit der Gutachten

Gutachten nach AGFW FW 309 sind erforderlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) und dem KWK-Gesetz (KWKG) nachzuweisen und Förderfähigkeit für Neubau, Modernisierung oder KWK-Anlagen zu sichern. Sie dienen dazu, den Primärenergiefaktor, den KWK-Anteil und die CO₂-Emissionen eines Wärmenetzes objektiv zu dokumentieren. Auch wenn kein Gesetz explizit ein Gutachten fordert, ist eine solche Prüfung sinnvoll, um Effizienz und Nachhaltigkeit der Wärmeversorgung zu belegen, Optimierungspotenziale zu erkennen und Investoren oder Kommunen verlässliche Planungsgrundlagen zu liefern.

Primärenergiefaktor und KWK

Für Betreiber bestehender Fernwärmenetze und bei der Planung neuer Wärmeversorgungsnetze ist es hilfreich, den Primärenergiefaktor, den KWK-Anteil und die CO₂-Emissionen in CO₂-Äquivalenten nach der AGFW-Arbeitsblattreihe FW-309 bescheinigen zu lassen. Durch die unabhängige Prüfung wird sichergestellt, dass die Berechnungen korrekt und nachvollziehbar sind.

Ablauf der Begutachtung

Die Prüfung beginnt mit der Vorbereitung, in der das Prüfprogramm gemeinsam abgestimmt und ein Auditplan als Agenda für die Begutachtung erstellt wird. Während der Durchführung erhalten die Gutachter Einsicht in das Messkonzept / Ermittlungsmethodik und die Datengrundlagen. Gegebenenfalls werden der Standort des Wärmenetzes, wesentliche Energieerzeuger und die KWK-Anlage begangen. Die Gutachter fassen anschließend ihre Feststellungen zusammen.

Ergebnis der Verifizierung

Nach Abschluss der Prüfung erhalten die Betreiber einen Prüfbericht, der die Befunde zusammenfasst und Hinweise sowie Empfehlungen enthält. Auf dieser Basis stellt der Gutachter eine Bescheinigung nach AGFW FW 309-7 zum Primärenergiefaktor oder zum Emissionsfaktor aus. Diese Bescheinigungen dienen sowohl als Nachweis für gesetzliche Anforderungen als auch als Grundlage für betriebliche Optimierungen und Förderanträge.

Wärmwewende 4.0 GmbH
Tempelstr. 3
49626 Berge
E-Mail: buero@waermewende.eu

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